Eine vorzeitige, außerordentliche Kündigung des DSL Vertrags ist in der Regel nicht ohne weiteres möglich, wir zeigen Ihnen hier einige (Sonder-) Fälle auf, nach denen Sie auf ein Sonderkündigungsrecht als Verbraucher bestehen können.
Grundlegend gilt, dass wir hier keine rechtsverbindlichen Aussagen darstellen sondern nur Verbraucher-Tipps aufzeigen, die je nach Einzelfall - abhängig von der jeweiligen Vertragsart und Internet Anbieter – hilfreich sein können. In den jeweiligen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Interprovider finden Sie Regelungen, was für Kündigungsgründe außerhalb der ordentlichen Kündigung akzeptiert werden.
Die wichtigste – und für Sie als Verbraucher wahrscheinlich interessanteste - Neuerung im Telekommunikationsgesetz gilt seit dem 10. Mai 2012.
Das reformierte Gesetz zur Stärkung der Verbraucherrechte spricht Ihnen als Kunden das Recht auf Sonderkündigung zu, sofern ein Internet- Anbieter nach einem Umzug an Ihrer neuen Adresse die Leistungen des bisherigen DSL Vertrags nicht mehr erbringen kann.
Das bedeutet, wenn die Internet Verfügbarkeitsprüfung für den neuen Wohnort negativ ausfällt – oder ein Internetanschluss mit einer geringeren, als vertraglich vereinbarten Bandbreite geschaltet werden kann – ist es Ihr Recht, den Vertrag mit einer Frist von 3 Monaten außerordentlich zu kündigen.
Außerordentliche Kündigung beim Internet & Telefon Vertrag
Eine außerordentliche Kündigung im Sinne des DSL Sonderkündigungsrechts bezeichnet eine Art der Kündigung, wo nicht auf die vertraglich geregelte Vorgehensweise oder auf festgeschriebene Fristen zurückgegriffen wird. Außerordentliche Kündigungen im DSL / Telefon Vertrag gelten nur dann als rechtskräftig, wenn ein wichtiger Grund vorliegt.
Außerhalb des gesetzlichen Rahmens zum Kündigungsrecht lassen sich viele der Internetanbieter auf gütliche Einigungen (Kulanzgründe) ein.
Beispiele für die Akzeptanz einer außerordentlichen Kündigung seitens der Anbieter des DSL Vertrags sind z. B.:
- eine Kündigung im Todesfall eines Vertragskunden, z. B. durch die Hinterbliebenen
- eine offizielle Privatinsolvenz des Kunden, da aufgrund der Zahlungsunfähigkeit der DSL-Vertrag nicht mehr weiter im Interesse des Providers aufrecht erhalten kann
- Bei einem Umzug ins Ausland – unter der Prämisse, dass seitens des Kunden ein schriftlicher, glaubhafter Nachweis über den neuen Wohnort erbracht wird.
Gut zu wissen: Falls Sie Ihren Internet- oder Telefonanschluss online bestellt haben, steht Ihnen laut Fernabsatzgesetz ein Recht auf eine Kündigung binnen zwei Wochen zu – die Kündigung ist dann ohne Angabe von Gründen möglich. Die gleiche Kündigungsfrist gilt für sogenannte Haustürgeschäfte, falls Sie den Vertrag für Ihren Anschluss z. B. bei einem Vertreter abgeschlossen haben.