Wie Sie Ihren Telefonanschluss kündigen - Bei der Kündigung Ihres Vertrags beim alten Telefonanbieter gibt es Fristen und Laufzeiten zu beachten. So machen Sie es richtig! |
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Telefonanschluss kündigenDie Kündigung beim alten TelefonanbieterEs gibt verschiedene Gründe, den alten Telefanbieter nicht mehr nutzen zu wollen. Sei es ein Umzug, ein Anbieterwechsel oder schlicht weil der Telefonanschluss nicht mehr benötigt wird. Die Kündigung an sich ist nur eine Lapalie und es bedarf keiner besonderen Form. Allerdings gilt es beim kündigen des alten Vertrags - besonders bei den Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen - ein paar Dinge zu beachten. Anbieter VergleichIn unserem Telefon Anbietervergleich bzw. dem Internet Flatrate Vergleich finden Sie aktuelle Angebote für Telefon- & Internetanschlüsse.(Mindest-) Vertragslaufzeit und KündigungsfristMindestvertragslaufzeitenBei der Kündigung gilt es vor allem auf die Mindestvertragslaufzeit zu achten. Sie müssen den alten Vertrag mindestens bis zum Ende dieser Laufzeit bezahlen. Eine zu frühe Kündigung verursacht unnötige Kosten, wenn zum Beispiel gleichzeitig ein neuer Anschluss bei einem anderen Anbieter beauftragt wird. Die Mindestvertragslaufzeit nutzen einige Anbieter auch dazu, den Kunden tatsächlich bis zum Ende dieser Laufzeit zu halten und den Anschluss auch erst dann frei zu geben. Das ist vor allem bei der Mitnahme der Rufnummer ärgerlich, wenn man die Leistungen des neuen Anbieters gerne früher in Anspruch nehmen möchte. Achten Sie auf die Vertragslaufzeiten auch beim neuen Anbieter. Durch den ständigen Wechsel der Produkte und Preise, lohnt sich oft ein Angebot mit kurzer oder sogar gar ohne Vertragslaufzeit. Somit binden sie sich nicht und können Ihren Anbieter jederzeit wieder wechseln.
Aktuelle Nachrichten:
Rechtzeitig kündigen! Fristen beachten!Klären Sie, ob der neue Anbieter die Kündigung bei Ihrem alten Anbieter übernimmt, oder ob Sie die Formalitäten selber erledigen müssen. Eine schriftliche (rechtzeitige!) Kündigung beim Anbieter reicht meistens aus. Achten Sie vor allem auf die Kündigungsfrist, die oft einige Wochen VOR dem Ende der Mindestvertragslaufzeit ausläuft. Nach Beendigung Ihres Vertrages müssen Sie anschließend nur noch geliehene oder zur Verfügung gestellte Hardware (Router, Modem, Splitter, NTBA) an Ihren alten Anbieter zurückschicken. Neue Hardware für Ihren neuen Telefonanschluss erhalten Sie ggf. vom neuen Anbieter. |
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