Aus dem DSL Lexikon & Glossar von dsl-flatrate-abc.de
Abmahnung
Eine Mahnung im Sinne des Zahlungsverkehrs erfolgt nachdem ein Schuldner aufgrund von ausbleibender Zahlung eines fälligen Geldbetrags in Zahlungsverzug gerät. Generell bezeichnet das Wort Abmahnung eine „Verwarnung“ vor möglichen Konsequenzen, die das Handeln einer Person verursacht sofern das Verhalten nicht umgehend geändert wird (auch im Arbeitsrecht verwendet).
Jedoch auch im Internetrecht kommt es zu Abmahnungen welche durch verschiedenste Verhaltensweisen hervorgerufen werden können. Dies kann z. B. das unzulässige Kopieren von Inhalten einer Website sein, was als Verstoß gegen das Urheberrecht geahndet werden kann.
Möglich ist auch das ein Webseiten-Betreiber aufgrund fehlender, rechtlicher Pflichtangaben im Impressum / Datenschutz / AGB o. ä. abgemahnt wird, in den Texten seiner Internetseite geschützte Wort- oder Bildmarken unrechtsmäßig verwendet oder gar eine arglistige Täuschung am Verbraucher begeht (z. B. durch sog. Abo-Fallen).
In solchen Fällen erhält der Webseiten-Betreiber eine Abmahnung in Form einer schriftlichen Aufforderung, sein z. B. wettbewerbswidriges Verhalten zu unterlassen. Wenn dieser sein Verhalten ändert und eine Unterlassungserklärung abgibt, ist er meist vor den Kostenfolgen geschützt. Tut der Seitenbetreiber dies nicht, muss er mit gerichtlichen Schritten und einer (bei Schuldspruch) Geldstrafe oder gar einer Abschaltung der Internet-Seite rechnen.
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