Aus dem DSL Lexikon & Glossar von dsl-flatrate-abc.de
Zahlungsverzug
Ein Zahlungsverzug kommt zustande, wenn innerhalb einer vorher festgelegten Frist die fällige Zahlung (für Leistungen wie z. B. in einem Internet & Telefon Vertrag) ausbleibt.
Der Gläubiger ist dann berechtigt, den Schuldner (der Person, die den Zahlungsverzug verursacht hat) abzumahnen.
Erfolgt dann trotz (mehrfacher) Mahnung zur Zahlungserinnerung keine Tilgung der Fälligkeit gerät der Schuldner in Schuldnerverzug (§ 286 BGB).
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