Im Jahre 2007 wurde die Datenspeicherung in Deutschland zum Gesetz – im Einklang mit einer Richtlinie der Europäischen Union von 2006. Die EU-Kommission hatte die europäische Vorlage nach den Terror-Anschlägen von Madrid 2004 und London 2005 beschlossen. Nach Meinung aus Brüssel ist die Speicherung von Telekommunikationsdaten unablässlich für den Schutz der Bürger. Ohne Anfangsverdacht sollen demnach die Daten von Telefongesprächen, emails und Internetverbindungen auf Vorrat gespeichert werden von den Behörden. 2010 wurde die deutsche Variante dieser Vorratsdatenspeicherung vom Bundesverfassungsgesetz teilweise außer Kraft gesetzt, da sie streckenweise den Grundsätzen der deutschen Verfassung widersprach.
Seitdem arbeitet man in Berlin an einer Neufassung, die sowohl den europäischen Vorgaben entspricht als auch denen der deutschen Verfassung. Bislang wurde das so genannte “Quick-Freeze-Verfahren” angewendet, bei dem entsprechende Daten nur bei konkreten Anlässen und nicht einfach querbeet gespeichert werden.
Strafen angedroht
Der EU-Kommission geht das jedoch nicht weit genug. “Quick-Freeze” könne nicht als Umsetzung der Richtlinie gewertet werden, da es nicht so effektiv ist wie vorgesehen, meint die EU-Kommission.
Jetzt geht Brüssel anscheinend die Geduld aus. Die EU-Kommission hat angedroht, Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof wegen Verletzung der EU-Verträge zu verklagen. Das könnte millionenschwere Strafen nach sich ziehen. Die Bundesregierung hat nun bis Ende April Zeit, die EU-Richtlinie von 2006 umzusetzen. Wie genau das aussehen und wie dabei die Verfassungsmäßigkeit gewahrt werden soll ist völlig unklar. Deutschland ist übrigens nicht das erste Land, welches in diesem Punkt Schwierigkeiten mit der EU-Kommission hat. Schweden und Österreich hinken ebenfalls mit der Umsetzung der Richtlinie hinterher. Hier hat die Kommission allerdings schon Verfahren wegen Vertragsbruch eingeleitet.