Knapp drei Jahre lang hatten wir sie – die Speicherung unserer Telekommunikationsdaten auf Vorrat. Im November 2007 wurde die entsprechende Novellierung beschlossen; begründet wurde das Gesetz mit Verbrechensbekämpfung und Terrorismus-Verfolgung. Im März 2010 wurde das Gesetz dann vom Bundesverfassungsgericht kassiert – es verstieß gegen die Grundsätze der Verfassung.
Das Max-Planck-Institut hat im vergangenen Jahr eine Studie angefertigt, ob der Verlust der Vorratsdatenspeicherung zu irgendeiner Änderung geführt hat, sei es bei der Verbrechensbekämpfung oder der Aufklärungsquote. Der Chaos Computer Club hat jetzt die Ergebnisse der Studie – die auch den Internetanschluss betrifft veröffentlicht. Die Ergebnisse sind schon seit Juli letzten Jahres bekannt, allerdings wurden sie nicht an die große Glocke gehängt. Es stellte sich nämlich heraus, daß es keine Rolle spielt, ob die Daten gespeichert werden oder nicht. Die Aufklärungsquote änderte sich nicht und Terror-Anschläge wurden damit auch nicht verhindert.
CDU-Innenexperte Wolfgang Bosbach hatte 2010, kurz vor der Entscheidung des Verfassungsgerichts, noch getönt: “Sollte das Gericht das Gesetz verwerfen, werden viele Täter nicht mehr überführt werden können. Die Terrorhelfer sind hochkommunikativ und konspirativ, wir brauchen den Datenzugriff.” Dem stellt das Max-Planck-Institut in seiner Studie dezidiert gegenüber: “Gerade hier liegen im Übrigen keinerlei Hinweise dafür vor, daß auf Vorrat gespeicherte Verkehrsdaten in den letzten Jahren zur Verhinderung eines Terroranschlags geführt hätten.”
IP-Daten nur noch bei schweren Straftaten abrufbar:
[...] sind die Bundesbehörden mit ihrer Sammelwut in den letzten Jahren ein wenig über Bord gegangen. Vorratsdatenspeicherung, Bundestrojaner, IP-Adressen und deren Nutzer, etc. Nach einer Klage hat das [...]