Immer wieder setzen sich Gerichte mit Klagen zum Filesharing und Verletzungen des Urheberrechts auseinander. Nicht selten geht es dabei um die Verantwortung bzw. zu erzwingende Kooperation der Internet-Provider, die Zugangs- und andere Daten von ihren Kunden zu speichern und zur Verfügung zu stellen.
Der Europäische Gerichtshof hat nun entschieden, daß Provider nicht zur Kontrolle gezwungen werden dürfen. Das heißt, Provider müssen die Datenübertragungen, die über ihre Internet-Zugänge stattfinden, nicht filtern und nicht auf rechtswidrige Inhalte überprüfen. Im konkreten Fall ging es um einen Rechte-Inhaber in Belgien, der einen belgischen Internet-Anbieter per Gericht zwingen wollte, Urheberrechtsverletzungen der Internet-Kunden durch Filesharing zu unterbinden. Dazu hätte ein Filter- und Sperr-System installiert werden müssen, welches ständig den kompletten Netzverkehr des Anbieters überwacht. Das hielten die Richter nun für unzulässig, aus mehreren Gründen: Zum einen dürfen Anbieter nicht verpflichtet werden, ihren Netz-Verkehr allgemein zu überwachen. Hierzu braucht es einen konkreten Fall von Urheberrechtsverletzung, nicht nur den Generalverdacht. Zum anderen wäre ein solches Filter- und Sperr-System ein Eingriff in die Rechte der Internet-Kunden, genauer das Recht auf Privatsphäre und das Recht auf den freien Austausch von Informationen.