Jeder, der einen DSL Internet Anschluss hat, kennt Google. Was mit einer kleinen Suchmaschine im Internet anfing, hat sich über die Jahre zu einem Internet- und IT-Riesen entwickelt. Mittlerweile gibt es diverse Google-Dienste wie Email, Nachrichten, Straßenkarte und Foto-Album; mit YouTube gehört Google jetzt auch eine Video-Plattform und mit dem Erwerb vom Motorola steigt das Unternehmen jetzt richtig in den SmartPhone- und Android-Markt ein. Nicht zu vergessen die Google Cloud – ein Speicherdienst, bei welchem Nutzer ihre Dokumente u.ä. ablegen können und jederzeit darauf Zugriff haben. Egal mit welchem Gerät (PC, Tablet oder UMTS SmartPhone) sie gerade online sind.
Alle diese Dienste und Anwendungen haben in der Regel ihre eigenen AGBs und Datenschutz-Richtlinien. Im Hause Google sind das mittlerweile über 60 verschiedene Bestimmungen. Um das alles zu vereinfachen, verwendet Google seit dem 1. März nur noch ein einziges Set von AGB und Datenschutz-Richtlinie, welches für alle Google-Anwendungen und Dienste gültig ist. Gleichzeitig verknüpft das Unternehmen Nutzer-Daten künftig querbeet für alle seine Anwendungen und Produkte.
Datenschutz-Bestimmungen nicht vereinbar
Genau das betrachtet der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) als rechtswidrig und hat Google deswegen abgemahnt. Die neuen AGBs seien zwar übersichtlicher, aber auch schwammiger formuliert und “gespickt mit Begriffen wie ‘möglicherweise’, ‘gegebenenfalls’ und ‘unter Umständen’ “. Der Nutzer kann nicht in Erfahrung bringen, wozu er da gerade seine Zustimmung geben soll. Außerdem werden nach Ansicht des VZBV auch personenbezogene Daten erfaßt und weiterverarbeitet, ohne das Nutzer dem ausdrücklich zustimmen. Dies sei ein Verstoß gegen die informationelle Selbstbestimmung. Google hat bis zum 23. März Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben.
Der VZBV steht nicht alleine da. Die Artikel-29-Gruppe der europäischen Datenschutzbehörden ist ebenfalls der Meinung, daß die neue Datenschutzbestimmung rechtswidrig sei. Google solle dementsprechend die Einführung der neuen AGBs aussetzen, bis die Regelungen angeglichen seien. “(Die) umfassende Nutzung und Verknüpfung personenbezogener Daten von Google-Kunden aus unterschiedlichen Diensten ist nicht mit den Anforderungen der EU-Datenschutzrichtlinie vereinbar”, so die Gruppe. EU-Justizkommissarin Vivian Reding macht deutlich: “Unternehmen, die Dienstleistungen für die Verbraucher in der EU anbieten, müssen den europäischen Regeln des Datenschutzes folgen.”