Jeder Todesfall bedeutet für die Angehörigen eine enorme Belastung. Schließlich müssen nicht nur Wege zum Umgang mit der persönlichen Trauer gefunden werden, sondern es gilt auch, eine Menge rechtlicher Fragen zu klären. Die Hinterbliebenen müssen sich unter anderem auch um die bestehenden Verträge im Bereich Internet und Telefon kümmern.
Tipp: Informieren Sie sich rechtzeitig über wichtige Fristen und die nötigen Dokumente im Todesfall des Anschlussinhabers.
Wenn das Erbe nicht übernommen wird
Derjenige, der per Gesetz oder per Testament als Erbe bestimmt wurde, kann das Erbe ausschlagen. In diesem Fall gehen keinerlei Rechte oder Pflichten auf diese Person über. Auch wenn er sich dann rein rechtlich nicht um die Kündigung und die Kosten laufender Verträge zu kümmern braucht, ist es im Interesse der anderen Vertragspartner, wenn er diese zumindest über den Tod ihres Kunden informiert und darauf verweist, dass die Erbschaft ausgeschlagen wurde.
Wenn das Erbe übernommen wird
Es gibt verschiedene Optionen, wie mit dem bestehenden DSL-Vertrag verfahren werden kann, wenn die Erbschaft übernommen wird und der Erbe damit die Rechtsnachfolge des Verstorbenen antritt. Bei einigen Möglichkeiten ist man auf die Kulanz des Anbieters angewiesen, jedoch ist es im Todesfall allgemein üblich, gemeinsam mit dem Erben eine einvernehmliche Lösung zu finden.
Wechsel des Anschlussinhabers und Fortführung des DSL-Vertrags: Zieht der Erbe beispielsweise in die Wohnung der verstorbenen Person, kann dieser den DSL-Anschluss in den meisten Fällen weiter nutzen und muss alle damit zusammenhängenden Kosten vertragsgemäß übernehmen. In diesem Fall läuft der Vertrag regulär weiter und die Vertragslaufzeit ändert sich nicht. Auch gebuchte Sonderleistungen bleiben in Kraft. Vertraglich wird dies als Anschlussinhaberwechsel oder auch als Vertragsinhaberwechsel bezeichnet.
Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit: Der Erbe kündigt als Rechtnachfolger des Verstorbenen den DSL-Vertrag regulär, das heißt, es muss nur die Kündigungsfrist eingehalten werden. In der Regel muss ein Vertrag spätestens drei Monate vor Ablauf der Mindestlaufzeit gekündigt werden, die genaue Frist kann einfach in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen nachgelesen werden. Als Kündigungsgrund sollte der Tod des Anschlussinhabers angegeben werden, damit der Anbieter davon absieht, seinen Kunden vor dem Wirksamwerden der Kündigung noch umzustimmen. Dies kann unangenehme Telefonate ersparen und nervige Werbepost vermeiden.
Außerordentliche Kündigung aus wichtigem Grund: Laut Bürgerlichem Gesetzbuch § 626 können Verträge auch gekündigt werden, ohne dass eine Frist eingehalten werden muss. Die Bedingung ist, dass ein sogenannter wichtiger Grund vorliegt. Diese umgangssprachlich auch als Sonderkündigungsrecht bezeichnete Option wird auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der verschiedenen Anbieter eingeräumt. Wer also den Vertrag sofort kündigen will, teilt dies dem Anbieter mit, nennt als Grund den Sterbefall des bisherigen Anschlussnehmers und fügt eine Kopie der Sterbeurkunde an. In der Regel wird der Anbieter in eine solche Kündigung einwilligen. Allerdings handhaben die Anbieter das tatsächliche Enddatum des Vertrages unterschiedlich. Entweder wird der Vertrag mit dem Todestag, wie in der Sterbeurkunde vermerkt, beendet oder es gilt das Eingangsdatum der Kündigung. Schließlich hat der Anbieter ja die vereinbarte Leistung auch nach dem Ableben des Vertragsnehmers zur Verfügung gestellt, wodurch ihm Kosten entstanden sind.
DSL-Anbieter und verschiedene Sterbefall-Regelungen
Wie sehen nun die konkreten Vorgehensweisen bei den größten überregionalen DSL-Anbietern im Sterbefall des Anschlussnehmers aus? Kündigungen sollten generell so schnell wie möglich und schriftlich erfolgen, weswegen sich ein Einschreiben empfiehlt. Wer ganz sicher gehen möchte, schickt ein Fax mit der Kündigung und der Sterbeurkunde und verweist auf die gleichzeitig versandte Kündigung auf dem Postweg. Nicht jeder Anbieter akzeptiert die Kündigung per E-Mail, weshalb von diesem Weg abzuraten ist. Sollte es bei der Kündigung aus wichtigem Grund zu Problemen kommen, empfiehlt die Bundesnetzagentur die Beratungsstellen der Verbraucherzentralen als Ansprechpartner, um in dieser schweren Zeit eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden.
Für die Kündigung eines DSL-Anschlusses bei der Telekom (T-Home) genügt eine schriftliche Kündigung per Post oder Fax, der eine Kopie der Sterbeurkunde beigefügt ist.
Die 1&1 Internet AG bietet im Sterbefall zwei Optionen an. Der Vertrag kann entweder gekündigt oder von einer anderen Person übernommen werden. Dazu bietet 1&1 ein spezielles Formular zum Download an, in dem die jeweilige Entscheidung angekreuzt werden kann. Falls der DSL-Anschluss an einer anderen Adresse genutzt werden soll, können die nötigen Daten dort ebenfalls angegeben werden.
Bei der Vodafone GmbH wird im Punkt 4 der Allgemeinen Geschäftsbedingungen auf das “Recht zur Kündigung aus besonderem Grund” verwiesen. Da der Todesfall einen solchen Grund darstellt, kann prinzipiell auch hier eine fristlose Kündigung unter Angabe dieses Grundes erfolgen. Die Sterbeurkunde sollte unbedingt in Kopie beigefügt werden.
Bei DSL-Anschlüssen von O² kann der Vertrag “aus wichtigem Grund ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist nach den gesetzlichen Bestimmungen gekündigt werden.” Daher empfiehlt sich auch bei diesem DSL-Anbieter die schriftliche Kündigung mit beigefügter Kopie der Sterbeurkunde.
Fazit
Um die schwere Zeit nach einem Todesfall wenigstens um einigen bürokratischen Aufwand zu erleichtern, kann jeder schon bei Lebzeiten eine Übersicht über laufende Verträge erstellen. In einer solchen Liste wird dann der Anbieter, die Vertragsbezeichnung, die Kundennummer, die Laufzeit und Kündigungsfrist, die Kosten und im besten Fall noch Telefonnummer und Adresse des Kundendienstes eingetragen. So ist nicht nur klar, welche Verträge bis wann gültig sind und welche Verbindlichkeiten bestehen, sondern es kann im Fall der Fälle einfach Punkt für Punkt abgearbeitet werden.
Tipp: Auch aufgepasst bei Handyverträge
Bei Handyverträge ist das Prozedere das gleiche wie bei DSL-Verträgen: Nur weil der Vertragsnehmer tot ist, wird der Vertrag nicht automatisch beendet – also müssen sich die Erben kümmern. Hier ein interessantes Video dazu: https://www.youtube.com/watch?v=TdcDnRQqtYI