Nach einigem Hin und Her zwischen Bundestag und Bundesrat hat es nun doch geklappt: Die angekündigte Reform des Telekommunikationsgesetzes (TKG) ist nun von beiden Kammern abgesegnet worden und tritt somit im März in Kraft. Die wichtigste Änderung betrifft das Telefonieren: Warteschleifen dürfen nicht mehr so exorbitant teuer sein. Statt dessen dürfen sie nur noch zum Ortstarif, zum herkömmlichen Handy-Tarif oder ganz kostenfrei erreichbar sein. Sonderrufnummern dürfen ihre Kunden nur noch in die Warteschleife schicken, wenn ein Pauschalpreis für den Anruf gilt oder die Zeit in der Schleife nichts kostet.
Verträge für Internet und Telefon “ziehen” mit um
Allerdings hat hier die Industrie eine einjährige Übergangsphase durchgesetzt. Das heißt, für die nächsten zwölf Monate sind Warteschleifen noch richtig teuer, nur die ersten zwei Minuten sind kostenfrei.
Neue Regelungen gibt es auch bei Versorgung und Kündigung von Telefon- und DSL-Anschluss. Das TKG ermöglicht nun ein Sonderkündigungsrecht – für den Fall, dass der Kunde mit dem Telefonanschluss umzieht und der Anbieter nicht die vereinbarten Leistungen an neuen Wohnort erbringen kann. In diesem Fall kann der Kunde den Vertrag vorzeitig beenden und z. B. den Telefon Anbieter wechseln. Wenn der Anbieter jedoch an den neuen Wohnort mit “umzieht”, läuft der Vertrag weiter – die Mindestlaufzeit fängt bei einem Wohnortwechsel nicht wieder von vorne an.
Für Internet-Kunden gibt es auch gute Nachrichten: Wer seinen DSL Anbieter wechselt, darf nicht länger als einen Tag ohne DSL Anschluss / Telefon-Anschluss dasitzen. Sollte die Übergabe aus welchen Gründen auch immer länger dauern, muss der alte Internet- / Telefon Anbieter den Kunden weiterversorgen.