Wer bereits einen Internetanschluss besitzt oder in der Vergangenheit die Internet Flatrate von einem DSL Anbieter bezogen hat, kennt vermutlich das Problem. Ein Großteil der Provider drängt den Kundenstamm dazu, die hausinterne Hardware zu verwenden. Oft stellt dies keinen großen Nachteil dar, da die WLAN Router / DSL Modems etc. in der Regel zu vergünstigten Preisen oder kostenfrei in Kombination mit einem Internetanschluss angeboten werden und der Kunde somit – im Gegensatz zur Selbstanschaffung – einerseits den zeitlichen Aufwand und anderseits etwas Geld sparen kann.
Aktueller Abgleich mit dem FTEG-Gesetz durch die Bundesnetzagentur
Jedoch für DSL Kunden, welche sich die Hardware für Internet und Telefonie lieber selbst aussuchen oder eventuell vorhandene (vom Vorvertrag) Geräte für den Internetzugang nutzen möchten, stellt dies schon eine Barriere dar. Daher wird aktuell die Rechtslage des Problems „Zwangs-Hardware“ von der Bundesnetzagentur als zuständige Überwachungsbehörde im Interesse der Verbraucher überprüft. Speziell prüft die Regulierungsbehörde seit Anfang September 2012 – laut dem bekannten IT-Portal heise.de – ob die gängige Praxis mit dem Gesetz über Funkanlagen und Telekommunikationseinrichtungen (FTEG) in Übereinstimmung steht.
Gängige Praxis der DSL Anbieter: Internetanschluss mit abgestimmter Hardware
Viele Internet Provider bieten den Verbrauchern DSL Hardware an, welche sich nach dem Anschluss automatisiert oder nach Eingabe eines Installations-Passworts konfiguriert und somit eine Fehlbedienung durch den Kunden nahezu unmöglich machen. Dies begründen die DSL Anbieter damit, dass auf diesem Wege Kosten für Service- und Support eingespart werden können. Die kompletten Zugangsdaten werden oft gar nicht erst an den Kunden übermittelt, um somit den Gebrauch eigener Hardware auszuschließen. In einigen Fällen drohen die Provider ihren eigenen Kunden sogar mit rechtlichen Schritten, falls diese technisch versiert sind und die Zugangsdaten einfach aus dem vorkonfigurierten DSL Router auslesen.
Bei welchen DSL Providern Sie Ihre eigene Hardware nutzen können
Die unaufgeforderte Herausgabe der Zugangsdaten an den Verbraucher spielt eine wichtige Rolle, wenn austauschweise eigene Geräte für den mobilen oder stationären Internetzugang eingesetzt werden sollen. Häufig kommt es auch vor, dass technisch affine Kunden mit der Qualität bzw. dem Funktionsumfang der mitgelieferten DSL Hardware unzufrieden sind und es daher vorziehen, eigene Router / DSL Modems o. ä. zu verwenden.
Von den führenden, überregional agierenden Internetanbietern geben laut Heise.de aktuell die deutsche Telekom (T-Home), deren Tochterunternehmen Congstar sowie der Provider 1&1 DSL die für den Internetzugang erforderlichen Daten direkt preis – Kunden des Anbieters Vodafone DSL erhalten diese Information zurzeit nur auf Anfrage.
Empfehlung: Die Angebote der führenden DSL Anbieter im Preisvergleich finden Sie stets aktuell auf dsl-flatrate-abc.de!