Nachdem die Telekom im Sommer diesen Jahres deutschlandweit bekannt gegeben hatte, dass sie die Internet Flatrate Tarife künftig nach dem Erreichen eines bestimmten Datenvolumens drosseln will, gab es durch das Urteil des Landgerichts Köln einen herben Rückschlag für das Unternehmen. Das nordrhein-westfälische Landgericht verbot in seinem Urteil die bereits eingeführte Drosselung sowie auch eine für später angekündigte DSL Flatrate Drosselung.
Wirbel um die DSL Flatrate Drosselung der Telekom
Im Sommer diesen Jahres sorgte das Unternehmen für recht viel Wirbel mit der Ankündigung Datendrosselung Telekom, dass künftig das Volumen der Internet Flatrate Tarife gedrosselt werden soll. Großes Unverständnis und Entrüstung machten sich allerseits breit. Die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen klagte beim Landgericht Köln dagegen und bekam Recht. Das Landgericht begründete sein Urteil mit dem Argument, dass eine Flatrate (Pauschalpreis) keine nachträgliche Einschränkung beinhalten dürfe. Die Datendrosselung derTelekom wurde vom Landgericht Köln daher abgewiesen. Die Deutsche Telekom äußerte sich bisher noch nicht zu diesem Gerichtsurteil. Ihr Vorhaben begründete die Telekom im Sommer u. a. mit steigenden Kosten für den Ausbau der Netze und damit, dass User, die größeres Volumen verbrauchen, mehr Kosten verursachen.
Datendrosselung Telekom – Ein undurchführbares Vorhaben
Die Telekom hatte vor die Internet Flatrate Tarife dahingend zu ändern, dass alle Neukunden ab 2016 ein monatliches Volumen bis zu 75 Gigabyte mit der vollen Geschwindigkeit von 16 MBit/s nutzen können. Darüber hinaus sollte die Geschwindigkeit auf maximal 384 kBit/s gedrosselt werden. Diese Neurungen sollten ab 2018 auch für alle älteren Kunden der Telekomm bindend sein. Viele Anwendungen im Internet, wie Internet-TV, Musikstreaming oder Video-Chats haben jedoch einen hohen Datenverbrauch, sodass ein Volumen von 75 Gigabyte u. U. sehr schnell aufgebraucht sein könnte. Die Ankündigung der DSL Flatrate Drosselung und die Datendrosselung Telekom verärgerte die meisten Kunden natürlich dementsprechend stark. Die Telekom handelte sich für dieses Vorhaben den spöttischen Namen “Drosselkom” ein.
Noch keine Klarheit über tatsächliche Durchführung der Datendrosselung
Momentan ist noch nicht ganz klar, ob die DSL Flatrate Drosselung tatsächlich vom Tisch ist. Vor dem Kölner Landgericht ist nur der Begriff und die Bedeutung einer Flatrate verhandelt worden. Die Telekom hat durchaus noch die Möglichkeit ihr Angebot der Internet Flatrate Tarife inhaltlich zu ändern. Das heißt, dass ihre Tarife auch umbenannt werden können. Dann gibt es keine rechtliche Grundlage mehr für die Datendrosselung Telekom. Die DSL Flatrate Drosselung kann also trotzdem noch durchgeführt werden. Mitkonkurrenten der Telekom, wie beispielsweise Vodafone, distanzieren sich ausdrücklich von einer Drosselung ihrer Internet Flatrate Tarife. Es bleibt also noch abzuwarten, was in der nächsten Zeit in dieser Hinsicht geschehen wird.
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