Der Bundestag hat es vorgegeben, die Europäische Kommission prüft es jetzt auch: Wie schnell ist das DSL zu Hause wirklich?
Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes hat der Bundestag einen großen Schritt in Richtung Verbraucher-Rechte gemacht. Jetzt sind Internet-Provider gesetzlich verpflichtet, die Mindestgeschwindigkeiten ihrer Anschlüsse genau anzugeben. Auf diese Weise können die Nutzer ein Minimum an Surfgeschwindigkeit zu Ihrem Internet Anschluss erwarten. Dass sich die Höchstraten aufgrund der individuellen technischen Voraussetzungen nicht immer hundertprozentig erreichen lassen, ist bekannt. Nun sind aber immerhin Mindestgeschwindigkeiten der Transferraten ersichtlich, auf die der Kunde bauen kann.
Whitebox misst Internetgeschwindigkeit in Privathaushalten
Zeitlich passend zur deutschen Gesetzes-Novelle startet die Europäische Kommission eine Studie zu Transferraten. Hierfür werden in ganz Europa sogenannte Whiteboxen in 10.000 Privat-Haushalten verteilt, die zwei Jahre lang den Internet-Verkehr messen. Dabei werden auf keinen Fall die persönlichen Daten der Teilnehmer erfasst, sondern lediglich die technischen Details wie Latenzzeit, upload/download-Raten, DNS-Auflösungsdauer, Videostream-Qualität usw. gemessen. Wer an der Studie teilnehmen will, kann sich unter www.samknows.eu registrieren.
Internet Anbieter im Test: Qualität ist gefragt
Getestet werden nur jeweils der Festnetz-Anschluss. Für jedes Land sind die Internet Anbieter im Vergleich, die im Rahmen der Studie überprüft werden, bereits bekannt. In Deutschland sind dies Vodafone, Telekom, Alice, O2, Kabel Deutschland, Unitymedia und Versatel. Die Teilnehmer an der Studie erhalten einen monatlichen Testbericht und die Ergebnisse sind jeweils auf der Website der Studie einsehbar. Ziel ist es, einen umfassenden Überblick über die Versorgung mit DSL in Europa zu bekommen und die Qualität der jeweiligen Provider zu überprüfen.
150 Millionen Euro für Warteschleifen bezahlt:
[...] Million Euro, die Verbraucher extra zahlen mussten. Ohne dafür irgendetwas zu bekommen. Mit der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes im letzten Oktober sollte das eigentlich vorbei sein. Ab dem Jahr 2013 sollten Warteschleifen [...]