Der Ton wird rauher: Aus den bisherigen Konkurrenten im Breitband-Markt sind nun auch juristische Gegner geworden. Kabel Deutschland Internet hat Anfang des Monats eine Klage am Landgericht Frankfurt gegen die Telekom (T-Home DSL & Telefon) eingereicht. Hintergrund sind die Entgelte für die Nutzung von Kabelkanälen.
Kabel Deutschland (KDG) nutzt unter anderem – um die Kabel Deutschland Internet Tarife flächendeckender anbieten zu können – die Kabelschächte des Telekom DSL Anschluss. Diese lässt sich das natürlich bezahlen; KDG zahlt derzeit etwa 100 Millionen Euro für diesen Service pro Jahr. “Mißbräuchlich überhöht” nennt KDG diese Summe nun und will sein Geld zurück. Die Klage basiert auf einer Entscheidung der Bundesnetz-Agentur. Die Agentur hat die Preise festgelegt, welche die Telekom für die Mitbenutzung ihrer Kabelschächte zur Versorgung mit VDSL (Highspeed DSL) verlangen darf. Der Betrag liegt um ca. zwei Drittel niedriger als das, was KDG für die erweiterte Kabel Deutschland Internet Verfügbarkeit für die Mitbenutzung der Kabelschächte zahlt.
Dementsprechend fordert KDG eine reduzierte Gebühr auf 34 Millionen Euro im Jahr und eine Rückzahlung für die Jahre 2004 bis 2011. Diese beläuft sich auf 273 Millionen Euro plus Zinsen. Die Telekom sieht das Ganze etwas anders: “Die Kabelanlagen, welche die Kabelnetzbetreiber bzw. Kabel Internet Provider nutzen, sind nicht identisch mit denen, die von der Bundesnetzagentur reguliert worden sind”, so ein Sprecher des DSL Anbieter. Dementsprechend gälten hier andere Preise. KDG – als Anbieter von Kabel Deutschland Flatrates für Internet, Telefon & Digital TV – geht davon aus, dass sich das Verfahren über mehrere Jahre hinziehen wird. Dennoch sei nicht zu befürchten, dass es den Betrieb der bestehenden Kabelnetze oder gar die Internet Geschwindigkeit stören wird. Auch sonstige Konsequenzen erwartet das Unternehmen für seine Kunden nicht.