Die Debatte um das große Thema Filesharing ist nicht neu, aber immer mal wieder gibt es etwas Neues zu berichten. Das Bundeswirtschaftministerium hat sich bereits gegen eine Sperre des Internetanschluss von Filesharern ausgesprochen. Anders als die französischen Behörden hielt man das für zu extrem. Statt dessen wird nun ein so genanntes “vorgerichtliches Mitwirkungsmodell” vorgeschlagen. Im Klartext heißt das, wenn ein Internet-Nutzer verdächtigt wird, illegales filesharing zu betreiben, bekommt er eine Nachricht von seinem Internet Provider. In dieser wird er freundlich darauf hingewiesen, daß über seinen Internet-Anschluß illegales Material hoch- oder herunter geladen wurde und er hiermit verwarnt wird. Sollte der Nutzer bzw. Inhaber des Anschlusses mehrmals verwarnt werden müssen, wird der Provider die Nutzer-Daten dann an den Rechte-Inhaber weiterleiten, damit dieser vor Gericht gehen kann.
Soweit, sogut. Das Problem dabei ist nur: Dieses “Mitwirkungsmodell” ist nach Meinung des Verbands der deutschen Internetwirtschaft eco rechtswidrig. eco hatte eine Gegenstudie zum Modell in Auftrag gegeben. Der größte Kritikpunkt der Studie ist die so genannte “Privatisierung der Rechtsdurchsetzung”. Das bedeutet, daß “private Anbieter Befugnisse erhielten, die eigentlich Behörden oder den Gerichten vorbehalten sein sollten. … Die rechtliche Einzelfallprüfung, ob tatsächlich ein Verstoß gegen geltendes Recht vorliegt, können die Zugangsanbieter nicht leisten.” Außerdem stünden Nutzern, die zu Unrecht beschuldigt würden, keine Möglichkeiten offen, gegen die Verwarnung vorzugehen.
Internet-Provider nicht verantwortlich
Der Verein Digitale Gesellschaft sieht das ähnlich: “Internetanbieter und Hoster werden damit gleichzeitig zu Richtern und Hilfspolizisten … gemacht. Diese Maßnahme durchbricht ein ehernes Prinzip: Der Internetanbieter ist nicht für die transportierten Inhalte haftbar und soll sich ausdrücklich nicht um diese kümmern. Die Post schickt Ihnen auch keinen Warnbrief, wenn Sie eine Kopie eines Zeitungsartikels verschicken”, so der Vereinsvorsitzende Markus Beckedahl.
Hinzu kommt, daß sich Internet-Provider gegen die Einführung von irgendwelchen Warnmodellen stemmen. Die meisten sind Mitglieder von eco und haben sich bereits mehrmals gegen Auflagen zur Überwachung des Internet-Verkehrs ausgesprochen. Zum einen müßten die Provider die notwendige Infrastruktur aufbauen und bezahlen, zum anderen verlieren sie garantiert Kunden. Im Bundeswirtschaftsministerium geht man jedoch davon aus, daß das “Mitwirkungsmodell” eine “wertvolle Grundlage für die weitere Diskussion in puncto Bekämpfung der Internetpiraterie” sei. Noch in diesem Halbjahr will das Ministerium zu einer Entscheidung darüber kommen.